AGB´s

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Frogs Corner

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Sandra L e i b a c h e r nachfolgend Frogs Corner  genannt und ihren Vertragspartnern [Kunden].

2. Vertrag

Verträge zwischen Frogs Corner und ihren Kunden entstehen durch

- Annahme eines schriftlichen Angebotes

- schriftlicher Vertrag

- das gesprochene Wort

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich,jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage


Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin vereinbaren, so fallen lediglich Stornogebühren in Höhe von 10% der vereinbarten Konditionen an.


Ein Rücktritt vom Frogs Corner ist möglich:

• technisch bedingte Ausfälle
• Krankheit
• Unfall
• Tod

In den vorgenannten Fällen (außer im Todesfall) wird Frogs Corner versuchen, für einen entsprechenden Ersatz zu den vereinbarten Konditionen zu sorgen.
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / Buchung ist schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich dem Frogs Corner zur Kenntnis zu geben.

4. Catering: Die Band Frogs Corner und Ihre Roadies erhalten während der Veranstaltung ausreichend Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

5. Technische Anforderungen: Der Equipment Platzbedarf ist zwischen 12- 20 m².. Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss (2 getrennte Stromkreise sind sinnvoll) in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung. Die Bühne muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist vor der Bühne einzurichten.

6. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschliesslich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch das Frogs Corner verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom Frogs Corner, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern Frogs Corner durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

7. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an das Frogs Corner direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.

b) Überweisung im Vorraus auf ein von Frogs Corner  genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang.(Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.

c) Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort besprochen

werden. Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt der

vereinbarten Gage.

d) Kein MwSt-Ausweis.

8. Allgemeines

a) Die Band ist in der Programmgestaltung frei. Sie unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wird Frogs Corner bemüht sein, auf die Musikrichtung einzugehen... Die Mindestauftrittsdauer beträgt mindestens 3 Stunden. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung (z.B. beim Gang ans Buffet).

Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung des Engagements noch während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene Stunde wird laut Angebotpreis berechnet. Bei Pauschalarrangements (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch dann nicht, wenn nur sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. Frogs Corner ist dann berechtigt, das Programm zu beenden.

b) Speziell bei Live Veranstaltungen gilt, das die Band entscheidet ob eine Veranstaltung vorübergehend oder ganz abgebrochen wird. Dies kann erforderlich werden, wenn der Auftritt in eine "Rambolage" ausartet, durch betrunkene Gäste die Technik  in Gefahr ist oder ein ordentlicher Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann. Die vorzeitige Beendigung solcher Veranstaltungen, durch Frogs Corner oder Polizei berechtigt den Veranstalter nicht zu Preisnachlässen.

 

9.Parkplatz/Zufahrt

Für das Ein-/ und Ausladen der Anlage/des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größeren Distanzen zum Auftrittsort ist für das Ein-/und Ausladen vom Veranstalter ein Helfer zu stellen. Ein

Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Veranstalter zu gewährleisten

10. GEMA-Gebühren

Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Siehe unten Link

 

11.Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

12. Erfüllung und Gerichtsstandort

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Frogs <Corner  und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird 63811 Stockstadt vereinbart.

 

 

 

 

Mit einem Auftrag erkläre ich, dass ich die GEMA Richtlinien (www.gema.de) kenne und weiß, dass der Veranstalter für eventuelle Zahlungen aufkommen muss. In allen anderen Fällen ist der Veranstalter dafür verantwortlich, die Veranstaltung bei der GEMA rechtzeitig vor der Veranstaltung anzumelden und die entsprechenden Gebühren zu entrichten. Details finden Sie unter www.gema.de

 

 

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 Stockstadt den 15.5.2018